Außen­praxis und Gestüts­betreuung

Neben unserer Klinik betreuen wir auch Pferdehalter und Gestüte ambulant.

Unser Service umfasst

  • Kaufuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen
  • Lahmheitsuntersuchungen
  • Röntgenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung
  • Endoskopie
  • Notfälle (Kolik, Verletzungen u.ä.)
  • Komplementäre Medizin (Akupunktur, Blutegel, Physiotherapie)
  • Sportmedizin
  • Beratung
  • Innere Medizin
  • Versicherungsuntersuchungen
  • Betreuung von Deckstationen
  •  Zuchthygienische Maßnahmen:
    – Gynäkologische Untersuchungen
    – Trächtigkeitsuntersuchungen
    – Behandlungen von Stuten und Fohlen
    – Behandlung von Fruchtbarkeitsproblemen

Die Tierklinik Alt-Sammit  hat feste wöchentliche regionale Außenpraxistermine.
Wir verfügen zur Diagnostik und Behandlung in der Außenpraxis ein vollständig mobiles Equipment
mit Röntgen vor Ort, Endoskopie, Sonografie und vieles mehr.

Sie können uns für Terminabsprachen wie folgt kontaktieren:

Terminabsprachen und Auskünfte:
Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr
Samstag 9.00 – 11.00 Uhr

Für Notfälle und Kolikbehandlungen ist eine 24-Stunden Bereitschaft in der Klinik eingerichtet.

Leistungsabrechnung in der Außenpraxis

Die Leistungsabrechnung der Tierklinik Alt Sammit erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT Gebührenordnung für Tierärzte) in der aktuellen Fassung vom 27.07.2017.
Die Leistungsabrechnung erfolgt mit einer Untersuchung allgemein/Außenpraxis bzw. Untersuchung allgemein/stationär. In diesem Posten ist die Zeit für die Konsultation des Tierarztes, die Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte / Umstände der Problematik) sowie die Beratung zum bestehenden Fall vor Ort, optional auch schriftlich oder telefonisch, enthalten. Innerhalb dieser Untersuchung/Konsultation muss nicht zwangsläufig eine spezielle Untersuchung eines oder mehrerer Organsysteme am Tier erfolgen.
Erfolgt eine weitere Untersuchung eines oder mehrerer spezieller Organsysteme, so wird eine Untersuchungsgebühr für die Untersuchung des entsprechenden Organsystems erhoben. Die Höhe dieser Untersuchungsgebühr/Konsultationsgebühr richtet sich nach zeitlichem Aufwand und Intensität.

Oft erschließt sich für den Patientenbesitzer nicht der Inhalt dieser Gebühr, deshalb dazu einige Erläuterungen in diesem Punkt:

Die Gebühr von im einfachen Fall 28,00 – 38,00 € netto beinhaltet die zeitliche Komponente, sich in die Problematik mit dem Patientenbesitzer einzuarbeiten, die Anamnese (Vorbericht) zu erheben und dann daraufhin entsprechende Differentialdiagnosen zu erarbeiten. Hier wird neben der zeitlichen Komponente auch das Wissen und die Weitervermittlung der Informationen liquidiert. Diese Gebühr kann sich bei zeitlicher Aufwendung erhöhen sowie bei sehr aufwändigen und intensiven Fällen erhöhen. Dazu fallen gegebenenfalls Gebühren für erweiterte Diagnostik wie z.B. Röntgen, Ultraschall oder Endoskopie an.

Die Leistungsabrechnung bei Lahmheitsuntersuchungen erfolgt über den Posten „Untersuchung Lahmheit“, dieser umfasst die Erhebung der Anamnese, Adspektion des Pferdes in Ruhe und Bewegung auf unterschiedlichem Untergrund, Palpation der Gliedmaßen sowie gegebenenfalls die Durchführung von Provokationsproben (Beugeproben, Hufzangenuntersuchung etc.). Falls notwendig, erfolgt auch eine Begutachtung unter dem Reiter, Überprüfung des Sattels sowie eine Beurteilung des Beschlags. Die Gebühr für die Lahmheitsuntersuchung richtet sich ebenfalls nach dem Arbeits- bzw. Zeitaufwand und variiert zwischen 28,00 und 78,00 €. Auch hier folgen i.d.R. weiterführende diagnostische Maßnahmen wie diagnostische Anästhesien, Röntgen oder Ultraschalluntersuchungen, welche dann zusätzlich berechnet werden.

Für die Außenpraxis gilt zudem, dass Konsultations- und Untersuchungsgebühren auch anfallen, wenn Sie „nur einmal kurz“ neben der Konsultation eines anderen Pferdes eine Frage zu einer Problematik mit Ihrem Pferd haben. Die Höhe und Erhebung der Gebühr liegt dann im Ermessen des Tierarztes.